Kosteninfo
Ein Rechtsstreit kostet Geld. Wer z. B. eine Klage erhebt, muss in aller Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor (z. B. vor den Landgerichten) oder ist aus anderen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt noch hinzu. Auch wenn man sich gegen eine Klage o. ä. verteidigt, entstehen Kosten.
Als Ihr verantwortungsbewusster Partner in allen Rechtsangelegenheiten beraten wir Sie selbstverständlich ausführlich über die Kosten, die mit der anwaltlichen Beratung oder Vertretung verbunden sind, und setzen ggf. Ihre Kostenerstattungsansprüche durch.
Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Der Rechtsstaat garantiert allen Bürgern den Zugang zu den Gerichten. Um auch den Bürgern, die die Kosten der Beratung oder Vertretung im Prozeß nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen, wurden die Beratungshilfe und die Prozeßkostenhilfe geschaffen.